Neubau

Anwendungsbereich der EnEV

  • Für Neubauten mit normalen Innentemperaturen (> 19 °C) ist die Einhaltung der in Anhang 1 Tabelle 1 der EnEV genannten Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs wie auch des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nachzuweisen.
  • Für Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen (< 19 °C) oder kleinen Gebäudevolumen (< 100 m³) gelten geringere Anforderungen und vereinfachte Nachweisverfahren.
  • Bei einem Fensterflächenanteil von mehr als 30 % ist zur Sicherstellung des sommerlichen Wärmeschutzes zusätzlich die Einhaltung von Sonneneintragskennwerten nachzuweisen.

Energiebedarfsausweis

  • Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Vorteile

  • deutlich niedrigere Energiekosten.
  • Senkung des Wärmeverlustes der Außenwand durch entschieden niedrigere Wandfeuchte. Eine trockene Wand isoliert viel besser als eine feuchte Wand)
  • Harmonische Anpassung in jedes Ambiente durch eine Vielzahl an edlen Marmoroberflächen.
  • Geringe Einbautiefe und hohe örtl. Flexibilität.
  • Keine Wartung notwendig.

Gesundheitliche Aspekte

  • Gleich bleibend gesundes Raumklima, weil max. 3°C Temperaturdifferenz im Raum.
  • Ideale Luftfeuchtigkeit.
  • Trockene Wände ohne Schimmelbildung.
  • Ideal für Allergiker, Rheumatiker und Asthmatiker, weil keine Luftverwirbelungen durch warme, aufsteigende Luft und herunter fallende, kalte Luft erfolgt.

Projekte 2009

  • Pic 1
  • Pic 2
  • Pic 3

 

Übersicht

Grundsätzliches

Wesentlich ist die Gesamtbilanz

Durch die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung wurde der bisherige Bilanzierungsrahmen gleich in zweifacher Hinsicht erweitert.

Zum einen werden mit der Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend.

Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden.

Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen und umgekehrt.
Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne.