Allgemeine Montagebedingungen

Kundendienstleistungen

  • Wir haben diese Montage, Inbetriebmahme & Kundendienstbedingungen deshalb verfasst, um Klarheit bei der Beauftragung für beide Seite zu schaffen.

Leistungsumfang

  • Sie helfen uns, indem der erwartete Leistungsumfang genau festgelegt wird, damit wir uns richtig vorbereiten können und die Leistung von Ihnen beurteilt werden kann.

Terminvereinbarungen

  • Die Erfahrung hat uns gelehrt, Terminvereinbarungen so zu gestalten, daß die Parteien wissen wie auch im Falle von nicht vorhersehbaren Terminverschiebungen zu verfahren ist.

Mängelrügen

  • Sollte uns ein Fehler unterlaufen sein oder der Leistungsumfang nicht den Erwartungen unserer Kunden entsprechen, dann haben wir auch das Vorgehen in diesem Falle geregelt.

Projekte 2008

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Übersicht

Montage, Inbetriebnahme & Kundendienst

Allgemeine Montage-, Inbetriebnahme- &
Kundendienstbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen unseres Werkskundendienstes (nachfolgend „Serviceleistungen“), insbesondere zur Montage, Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung, sowie zur Durchführung von Stoffanalysen (Heizwasser und -öl).

2. Die im Rahmen eines Serviceauftrags von uns zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem von uns im Angebot angegebenen Leistungsumfang. Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen haben wir jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einver-ständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn bei einem Pauschal-angebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.

3. Im Rahmen der von uns durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Insbesondere wird die Erstellung der Anlage gemäß unseren Planungsunterlagen nicht geprüft. Nicht zu unserem Leistungsumfang gehören die Dichtheitsprüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Öl) sowie die Prüfung der bestimmungsgemäßen Verlegung der elektrischen Versorgungs-leitungen inklusive der Verbindungsleitungen zu Peripheriegeräten.

4. Für uns überlassene Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben und uns überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Geeignetheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Anlagenbeschreibungen und -schemata.

5. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, werden Fahrtkosten nach unserer jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalangeboten.

6. Der Auftraggeber ist für die Voraussetzungen zur ungehinderten Durchführung der Serviceleistungen zum vereinbarten Termin verantwortlich. Insbesondere hat er die notwendige Energieversorgung am Einsatzort sicherzustellen und dafür zu sorgen, das der jeweilige Einsatzort ausreichend